Inhaltsverzeichnis
- 1 Gastherme vom Fachmann warten lassen – für Umwelt und Geldbeutel
- 2 Wie funktioniert eine Gastherme?
- 3 Thermenwartung in Österreich – Mieter oder Vermieter verantwortlich?
- 4 Die Aufgabe des Rauchfangkehrers
- 5 Im Schadensfall schriftlich den Vermieter informieren
- 6 Kosten für eine Thermenwartung
- 7 Unsere Tipps aus der Praxis zum Thema Thermenwartung
- 8 Damit Sie auch den nächsten Winter in behaglicher Wärme verbringen
Gastherme vom Fachmann warten lassen – für Umwelt und Geldbeutel
Die Gastherme – gut für Umwelt und Geldbeutel
Gasthermen sind emissionsarm; sie brauchen wenig Platz, sind günstig im Verbrauch und arbeiten überhaupt nur bei Bedarf. Dadurch sind sie umweltfreundlich und sparsam. Das macht sie attraktiv sowohl für Einfamilienhäuser als auch für Miethäuser mit vielen Parteien. Für letztere ist insbesondere praktisch, dass sich der Verbrauch der einzelnen Parteien mit der Gastherme in jeder Wohnung gut belegen lässt.
Wie funktioniert eine Gastherme?
Eine Gastherme funktioniert über einen Brenner, der den Heizkreislauf befeuert, und einen Wärmetauscher, der die Wärmeabgabe aus dem Heizkreislauf auf das zu wärmende Trinkwasser leistet. Das Wasser aus dem Heizkreislauf wird über eine Pumpe durch die Heizkörper bewegt. Typischerweise gibt es keinen Wasserspeicher für das Trinkwasser, sondern das Erhitzen erfolgt über einen Durchlauferhitzer. Die Steuerung der Therme erfolgt meistens über ein Thermostat. Wenn heißes Wasser entnommen wird, springt der Brenner an, um warmes Wasser zu erzeugen. Normalerweise hängt die Gastherme in einem Raum, in dem häufig warmes Wasser gebraucht wird – in der Küche oder im Bad.
Heute funktionieren Gasthermen meistens raumluftunabhängig unter kontrollierter Luftzufuhr von außen. Besonders umweltfreundlich sind Gasthermen mit Brennwerttechnik. Diese nutzt die Kondensationswärme der Abgase, um das Wasser zusätzlich zu erwärmen.
Regelmäßige Wartung schont die Umwelt und dient der Sicherheit
Eine Therme ist ein komplexes, technisches Gerät. Wie alle technischen Geräte müssen auch Gasthermen regelmäßig gewartet werden. Eine gewartete Gastherme heizt im Normalfall effizienter, verbraucht weniger Gas und stößt weniger schädliche Abgase aus. Sie schont damit die Umwelt und den Geldbeutel. Verschleiß wird rechtzeitig entdeckt, bevor größere Schäden dadurch entstehen können oder die Therme womöglich mitten im Winter komplett ausfällt. Zudem wird die Unfallgefahr durch die Wartung reduziert. Es ist also tatsächlich nicht nur eine Sache der Sparsamkeit, sondern auch eine Frage der Sicherheit, seine Gastherme regelmäßig warten zu lassen. Im Übrigen ist die regelmäßige Wartung der Gastherme in Österreich verpflichtend. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss nicht nur eventuell Strafen zahlen, sondern auch mit Haftungsausschlüssen oder Schadensersatzforderungen rechnen.
Thermenwartung in Österreich – Mieter oder Vermieter verantwortlich?
Wer ist nun in einer Mietwohnung für die Wartung der Gastherme zuständig? Die Wohnrechtsnovelle von 2015 schafft Klarheit. In der Wohnrechtsnovelle von 2015 ist die Sache in Österreich klar geregelt: Im Falle einer mit der Wohnung zusammen vermieteten Gastherme (Das ist immer dann der Fall, wenn die Therme bei Einzug in die Wohnung vorhanden war.) ist der Mieter für die fachgemäße Wartung zuständig, der Vermieter für die Erhaltung.
Unter die ‚Erhaltung’ fallen größere Reparaturen, die nicht durch Verschleiß nötig geworden sind, sowie Ersatz einer defekten Therme. Letzteres ist häufig nach 15 Jahren der Fall, wenn die Therme komplett abgeschrieben ist und der Vermieter auf ein sparsameres Gerät wechselt. Der Ersatz von Verschleißteilen fällt mit unter die ‚Wartung’ und ist somit Sache des Mieters. Übrigens hat der Vermieter die Erhaltungspflicht auch bei allen anderen mit vermieteten Wärmebereitungsgeräten.
Ausnahmen gibt es natürlich auch, wie bei jeder guten Regel: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt die Sache anders. Sie fallen nicht in den Vollanwendungsbereich des Mietsrechtsgesetzes. Hier ist es Verhandlungssache, wer für welche Tätigkeiten zuständig ist. Ein Blick in den Mietvertrag sollte Aufschluss geben.
Im Fall, dass der Mieter die Gastherme selber auf eigene Kosten hat einbauen lassen, gehört sie nicht mit zur vermieteten Wohnung. Dann liegt die Zuständigkeit nicht nur für die Wartung, sondern auch für die Erhaltung komplett bei ihm.
Übrigens gilt die Novelle auch für die Mietverhältnisse, die schon vor 2015 bestanden, erst recht natürlich für die, die erst nach 2015 geschlossen worden sind. Auch, wenn Sie die Wohnung nur sehr kurz mieten, sind Sie für die Wartung zuständig, wenn sie zeitlich an der Reihe ist.
Sollten Sie übrigens Ihrer Wartungspflicht nicht nachkommen, kann der Vermieter Sie haftbar machen und eventuell anfallende Reparaturkosten auf Sie abwälzen.
Die Wartung durch einen Fachbetrieb – Sicherheit in ein bis eineinhalb Stunden
Bei einer fachgerechten Wartung wird im Prinzip die Gastherme überprüft, gereinigt und neu eingestellt. Im Einzelnen sollten folgende Arbeiten durchgeführt werden:
- Sämtliche Funktionen der Therme werden überprüft.
- Der Zündbrenner, der Hauptbrenner und der Wärmetauscher samt Lamellen werden gereinigt.
- Der Wasserdruck beziehungsweise das Ausdehnungsgefäß werden überprüft.
- Verschleißteile werden, wenn nötig, ausgetauscht.
- Die Heizeinstellungen werden überprüft und gegebenenfalls optimiert. Dadurch wird das Heizen effizienter und die Heizkosten gesenkt.
- Eventuell werden die Abgaswerte gemessen – das ist gesetzlich alle fünf Jahre vorgeschrieben.
- Es findet ein Probelauf statt, bei dem die Heizung entlüftet wird.
- Anschließend bekommen Sie ein Wartungsprotokoll und die Wartungsplakette wird aufgeklebt.
Im Normalfall nimmt eine solche Wartung eine bis eineinhalb Stunden in Anspruch. Lassen Sie die Wartung auf jeden Fall durch einen Fachbetrieb vornehmen – zu Ihrer eigenen Sicherheit. Fachbetriebe sind Installateure und bei manchen Geräteherstellern deren Servicetechniker.
Die Aufgabe des Rauchfangkehrers
Einmal im Jahr kommt der Rauchfangkehrer und macht die Hauptkehrung. Damit wird die Entlüftung sichergestellt. Er überprüft auch die Prüfplakette auf ihre Gültigkeit. Dies ersetzt auf keinen Fall die Thermenwartung – weder technisch noch juristisch. Stellt der Rauchfangkehrer fest, dass die Grenzwerte überschritten werden, muss wieder ein Fachbetrieb beauftragt werden, dies zu beheben.
Im Schadensfall schriftlich den Vermieter informieren
Und was ist jetzt das richtige Verhalten für einen Mieter, wenn ein Schaden festgestellt wird? Sie sollten dem Vermieter schriftlich die Sachlage sowie die Notwendigkeit der Reparatur mitteilen. Dann wird der Vermieter eine Reparatur in Auftrag geben. Tut er dies nicht, können Sie sich an die Schlichtungsstelle der österreichischen Mietervereinigung wenden oder direkt Klage vor Gericht einreichen.
Ist Gefahr im Verzug, etwa weil es Winter mit eiskalten Temperaturen ist und keine andere Heizmöglichkeit in der Wohnung besteht, darf der Mieter auch selber die Reparatur in Auftrag geben und den Vermieter zum nachträglichen Zahlen auffordern. Er sollte der Aufforderung nachkommen, auch, wenn er die Reparatur nicht selber in Auftrag gegeben hat. Auch hier hilft die Schlichtungsstelle der österreichischen Mietervereinigung, wenn es Ärger gibt.
Kosten für eine Thermenwartung
Für eine seriöse Thermenwartung vom Fachmann muss man mit 100 Euro bis 150 Euro Kosten rechnen. Wenn umfangreichere Arbeiten nötig werden, kann es natürlich schon einmal etwas mehr werden. Angebote für 50 Euro, wie man sie immer wieder im Internet oder auf Wurfblättern im Postkasten findet, sind jedenfalls utopisch. Manche Firmen bieten eine Art Abosystem für die Wartung an, mit dem man Geld sparen kann. Erkundigen lohnt sich. Je nach Heizungstyp, Hersteller und Alter der Heizung muss die Wartung alle ein bis zwei Jahre durchgeführt werden – bei älteren Heizungen eventuell auch häufiger.
Wer der Pflicht zur regelmäßigen Wartung nicht nachkommt, muss allerdings mit noch höheren Kosten rechnen: Er muss damit rechnen, eine Geldstrafe von bis zu 7300 Euro aufgebrummt zu bekommen!
Unsere Tipps aus der Praxis zum Thema Thermenwartung
- Suchen Sie sich auf jeden Fall einen seriösen Fachbetrieb (Installateur oder Wartungsservice der Herstellerfirma) für die Wartung Ihrer Gastherme aus! Die eventuelle Kostenersparnis bei Billigangeboten geht am Ende zu Lasten der Umwelt, Ihres Geldbeutels und womöglich Ihrer Sicherheit!
- Erkundigen Sie sich nach eventuell anfallenden Nebenkosten wie Anfahrtkosten oder Kosten für die Arbeitskraft, wenn Sie den Termin abmachen!
- Am besten ist es, wenn Sie zu Hause sein können, wenn der Fachmann kommt. Dann können Sie direkt reagieren, wenn irgendwelche Mängel festgestellt werden.
- Sorgen Sie auf jeden Fall dafür, dass die Gastherme für den Handwerker frei zugänglich ist, wenn er kommt!
- Am besten ist es, wenn Sie die Wartung in der warmen Jahreszeit durchführen lassen. Dann kommen Sie gar nicht erst in die Verlegenheit, womöglich eine Zeit lang ohne Heizung in der Kälte verbringen zu müssen.
- Bewahren Sie auf jeden Fall jedes einzelne Wartungsprotokoll auf! Damit können Sie im Falle von Unstimmigkeiten (zum Beispiel wenn die Therme defekt ist oder ersetzt werden muss) nachweisen, dass Sie Ihrer Wartungspflicht nachgekommen sind.
Bei Gasgeruch Fenster öffnen, Haus verlassen, Gasnotruf anrufen
Mit einer regelmäßigen Wartung Ihrer Gastherme durch den Fachbetrieb und die jährliche Hauptkehrung durch den Rauchfangkehrer tun Sie schon das Wichtigste für Ihre Sicherheit. Damit sollten der störungsfreie Betrieb der Therme und der freie Abzug des bei der Verbrennung entstehenden Kohlenmonoxids gewährleistet sein.
Wollen Sie darüber hinaus noch etwas tun, sorgen Sie für richtiges Lüften. Außerdem können Sie sich einen Kohlenmonoxidmelder anschaffen.
Sollten Sie irgendwann einmal in Ihrer Wohnung Gasgeruch wahrnehmen, schließen Sie den Gashahn, öffnen Sie die Fenster. Bedienen Sie auf keinen Fall elektrische Geräte – schon ein Funke kann Gas zum Explodieren bringen. Alarmieren Sie eventuell noch weitere sich im Gebäude befindende Menschen. Verlassen Sie das Gebäude und benachrichtigen Sie den Gasnotruf unter der Nummer 128.
Damit Sie auch den nächsten Winter in behaglicher Wärme verbringen
Suchen Sie sich einen Fachbetrieb für die Wartung Ihrer Gastherme – sie sollte es Ihnen wert sein. Damit Sie auch den nächsten Winter sicher in behaglicher Wärme in Ihrer Wohnung verbringen können.