Feiertage 2017 in Österreich
Feiertage sind in Österreich gesetzlich geregelt. Anbei eine Übersicht aller gesetzlichen Feiertage in Österreich 2017.
Neujahr | Sonntag | 01.01.2017 |
Heilige Drei Könige | Freitag | 06.01.2017 |
Ostersonntag | Sonntag | 16.04.2017 |
Ostermontag | Montag | 17.04.2017 |
Staatsfeiertag | Montag | 01.05.2017 |
Christi Himmelfahrt | Donnerstag | 25.05.2017 |
Pfingstsonntag | Sonntag | 04.06.2017 |
Pfingstmontag | Montag | 05.06.2017 |
Fronleichnam | Donnerstag | 15.06.2017 |
Maria Himmelfahrt | Dienstag | 15.08.2017 |
Nationalfeiertag Österreich | Donnerstag | 26.10.2017 |
Allerheiligen | Mittwoch | 01.11.2017 |
Maria Empfängnis | Freitag | 08.12.2017 |
Christtag | Montag | 25.12.2017 |
Stefanitag | Dienstag | 26.12.2017 |
Anmerkungen zu den Feiertagen 2017 in Österreich
Die Bewohner Österreichs können sich 2017 über mindestens 15 gesetzliche Feiertage freuen. Denn es gibt 15 bundesweit geltende Feiertage 2017. Angehörige der evangelischen Kirchen, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche kommen darüber hinaus in den Genuss eines zusätzlichen Feiertages. Für sie ist auch der Karfreitag ein freier Tag. Der Freitag vor Ostern fällt 2017 auf den 14. April. Zusätzlich gibt es noch verschiedene regionale Feiertage.
Wie jedes Jahr fallen der Ostersonntag (16.04.2017) und der Pfingstsonntag (04.06.2017), die Namen verraten es bereits, auf einen Sonntag. Ansonsten liegen die Feiertage 2017 sehr günstig. Denn lediglich ein weiterer Feiertag fällt auf einen Sonntag. Dieser Feiertag ist Neujahr und somit der erste Tag im Jahr. Alle restlichen Feiertage verteilen sich auf die Wochentage. Keiner der Feiertage ist ein Samstag. Das bedeutet für die Arbeitstage 2017, dass mindestens zwölf von Ihnen durch Feiertage frei sind.
Christi Himmelfahrt (25.05.2017), Fronleichnam (15.06.2017) und der Nationalfeiertag Österreich (26.10.2017) sind 2017 jeweils ein Donnerstag und Maria Himmelfahrt (15.08.2017) ein Diensttag. Daraus ergeben sich vier Fenstertage 2017 mit der Möglichkeit auf ein verlängertes Wochenende.
Heiliger Abend (24.12.2017) und Silvester (31.12.2017) sind zwar keine gesetzlichen Feiertage, aber je nach angewandtem Kollektivvertrag entweder arbeitsfrei oder nur ein halber Arbeitstag. In 2017 ist das eher irrelevant, da beide Tage auf einen Sonntag fallen.