Ein Umzug verursacht viel Arbeit: Es müssen Umzugshelfer organisiert, Kisten geschleppt und Möbel in der neuen Wohnung wieder aufgebaut werden. Nicht zu vergessen ist dabei der bürokratische Aufwand, den viele Wohnungswechsler gerne auf die lange Bank schieben – mit unschönen Folgen. Denn den Wohnsitz umzumelden bedeutet mehr, als nur einmal zum Amt zu gehen. Mit der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung schaffen es Umzügler, sowohl die Behörden als auch wichtige Dienstleister wie etwa die Bank oder den Energieversorger rechtzeitig und ordnungsgemäß zu kontaktieren.
Inhaltsverzeichnis
Schritt 1: Dienstleister vorab informieren
Noch bevor Behörden über den Umzug informiert werden, sollten eigene Dienstleister benachrichtigt werden. Dabei handelt es sich vor allem um folgende Unternehmen oder Institutionen:
- Bank
- Finanzamt
- Versicherungen
- Vereine
- Arbeitgeber
- Mobilfunkanbieter
- Krankenkasse
Gerade die frühzeitige Benachrichtigung des Dienstleisters für Telekommunikation ist wichtig. Ansonsten kann es vorkommen, dass in den ersten Wochen in der neuen Wohnung auf den Festnetzanschluss und Internet verzichtet werden muss. Besonders wichtig und dringend ist zudem die Anmeldung beim neuen Energie- und Heizanbieter. Zunächst werden noch die alten Zählerstände für Strom, Wasser und Gas in der alten Wohnung notiert. Danach sind diese an den jeweiligen Anbieter zu übermittelt, wobei direkt ein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann.
Tipp: Ein Wohnungswechsel kann ideal dazu genutzt werden, um auch den Anbieter einer Dienstleistung zu wechseln. Allerdings ist dies immer nur dann möglich, wenn die Kündigung rechtzeitig erfolgt. Empfehlenswert ist zudem, mit dem neuen Dienstleister eine Vereinbarung über eine „Umzugshilfe“ zu vereinbaren. Dann kümmert dieser sich um die Kündigung im Namen des Auftraggebers und die lückenlose Versorgung mit Strom, Gas und Co. Als Faustregel gilt, dass das Prozedere rund einen Monat vor dem eigentlichen Umzug durchgeführt werden sollte.
Schritt 2: Abmeldung der alten Wohnung
Damit überhaupt ein neuer Hauptwohnsitz registriert werden kann, ist eine Abmeldung der alten Adresse erforderlich. Dies erfolgt bei der zuständigen Gemeinde und Bedarf entweder des postalischen Schriftwegs oder dem persönlichen Gespräch. Eine neue Adresse muss in diesem Zuge aber noch nicht vorgewiesen werden.
Tipp: Wer die alte Wohnung immer noch nutzt – beispielsweise weil es sich um die Adresse der Eltern handelt – kann auch lediglich einen Zweitwohnsitz anmelden. Dann ist keine Abmeldung bei der Gemeinde erforderlich.
Schritt 3: Unterlagen für die Ummeldung sammeln
Sobald der Hauptwohnsitz aktiv gewechselt wird, ist eine Änderung der Adresse notwendig. Spätestens einen Monat nach dem Umzug sollte dies geschehen, ansonsten droht ein Bußgeld. Dieses kann derzeit bis zu 726 Euro betragen, bei mehrmaligem Verstoß sogar bis zu 2.180 Euro. Deshalb ist es empfehlenswert mit den Vorbereitungen für die Ummeldung rechtzeitig zu beginnen und die entsprechenden Dokumente zusammenzutragen:
- Personalausweis, Pass oder Geburtsurkunde
- Nachweis der aktuellen Adresse (Kaufvertrag, Mietvertrag o.ä.)
- Falls vorhanden Nachweis über akademische Titel
- Bei Antragsstellern, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, das Reisedokument
- Ausgefüllter Meldezettel
Sofern es sich bei der neuen Adresse nicht um Eigentum handelt, wird die Unterschrift des Unterkunftgebers benötigt. Dabei kann es sich beispielsweise um den Vermieter oder bei einer Untermiete den Hauptmieter handeln.
Schritt 4: Hauptwohnsitz ummelden
Für die Durchführung der Ummeldung selbst gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder suchen Bürger das nächste Gemeindeamt bzw. Magistrat auf oder sie schicken die erforderlichen Unterlagen per Post. In Wien ist das sogenannte Magistratische Bezirksamt zuständig. In der Regel ist es deutlich einfacher, zu den nächsten Sprechzeiten persönlich vorbeizuschauen.
Dazu sind ganz einfach die bereits aufgeführten Dokumente mitzubringen. Beim Meldezettel handelt es sich um ein vorgefertigtes Formular, das Bürger direkt im Internet bei allen Städten und Gemeinden finden. Auch vor Ort händigen die Mitarbeiter den Meldezettel aus. Der Meldevorgang an sich ist dann binnen weniger Minuten abgeschlossen. Ein Mitarbeiter bestätigt den Wohnortswechsel und ändert die Angaben auf den eigenen Ausweisdokumenten entsprechend.
Wichtig: Bei Familien darf nicht vergessen werden, dass alle Familienmitglieder einzeln mit einem eigenen Meldezettel umgemeldet werden müssen. Auch bei Minderjährigen führt die Ummeldung der Eltern nicht automatisch dazu, dass die Kinder automatisch umgemeldet sind.
Weitere Informationen rund um das anmelden, abmelden oder ummelden finden Sie auch unter help.gv.at.
Schritt 5: Ummeldung aller Fahrzeuge
Eine Ummeldung muss nicht nur für den Wohnsitz an sich erfolgen, sondern auch für den Zahlungsschein des PKW. Allerdings ist dies bei einem Umzug innerhalb des bisherigen Bezirks nicht erforderlich – darüber hinaus hingegen schon. Aufzusuchen ist bei einem Umzug innerhalb des selben Bezirks lediglich die nächste KFZ-Zulassungsstelle, um die entsprechend neue Adresse im Typenschein eintragen zu lassen.
Die Ummeldung selbst ist auch hier wieder binnen weniger Minuten abgeschlossen. Jedoch werden Kosten von 153 Euro für den Wechsel an sich und weitere 18 Euro für den Austausch des Kennzeichens fällig. Diese Maßnahme ist in der Regel notwendig, wenn für den PKW eine Anwohnerplakette benötigt wird. Denn Städte geben diese nur dann aus, wenn der Hauptwohnsitz auch dort gemeldet ist, wo das Auto registriert ist.
Schritt 6: Nachsendeauftrag bei der Post
Ohne entsprechende Maßnahmen wird die komplette Post weiterhin an die alte Adresse gesendet werden – auch wenn auf dem Klingelschild ein anderer Name steht. Denn im Zweifelsfall ist der Postbote dazu angehalten, auf die Adresse zu schauen. Deshalb ist es wichtig, zeitgleich mit der Ummeldung auch an einen Nachsendeauftrag bei der Post zu denken.
Dazu genügt es, die nächste Postfiliale aufzusuchen und den Auftrag zu erteilen. Hierbei fallen für drei Monat Gebühren von 11,90 Euro an, wobei der Nachsendeauftrag bis zu einem Jahr lang erteilt werden kann. Dabei ist eine Vorlaufzeit von ungefähr drei Tagen einzuplanen. Wird diese Frist nicht, beachtet kann es vorkommen, dass einige Briefe nicht in der neuen Wohnung ankommen. Denn der Nachmieter bzw. neue Bewohner der Wohnung ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, die Briefe weiterzuleiten – auch wenn die meisten Menschen dies aus Höflichkeit tun werden.
Fazit: Frühzeitig und strukturiert anfangen
Mit dem Ummelden des eigenen Wohnsitzes sollte nicht erst dann begonnen werden, wenn die Umzugskartons schon in der neuen Wohnung stehen. Vor allem Dienstleister wie die eigene Bank, Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen sollten bereits rund einen Monat vor dem Umzug kontaktiert werden. So kommt es hinterher nicht zu unerwünschten Verzögerungen. Die eigentliche Ummeldung des Hauptwohnsitzes erfolgt dann entweder per Post oder persönlich bei der Gemeinde. Hierzu sind Meldezettel, ein gültiges Ausweisdokument und ein Nachweis des aktuellen Wohnsitzes mitzuführen. Wichtig ist darüber hinaus, einen Nachsendeauftrag bei der Post einzureichen.