Inhaltsverzeichnis
- 1 Wann benötige ich ein Hörgeräte?
- 2 Wie bekomme ich ein Hörgerät vom Arzt verordnet?
- 3 Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
- 4 Übernahme von Zusatzkosten durch die Sozialversicherung
- 4.1 Hörgeräteversicherung – Was müssen Sie wissen?
- 4.2 Was sollte die Hörgeräteversicherung decken?
- 4.3 Hörgeräteversicherung online berechnen
- 4.4 Vorteile der Hörgeräteversicherung von fondos
- 4.5 Hörgeräteversicherung – Versicherungsprämien im Vergleich
- 4.6 Implantatsversicherung – Versicherungsprämien im Vergleich
Wann benötige ich ein Hörgeräte?
Häufig zögern Menschen, die eigentlich eine Hörhilfe benötigen würden, die Anschaffung so weit wie nur irgendwie möglich hinaus. Das hängt damit zusammen, dass das Thema Hörhilfen noch immer ein gesellschaftliches Tabu darstellt und man sich mit einer Hörhilfe quasi eingestehen müsste, dass man nun wirklich schon schlechter hört. Häufig geht damit auch einher, dass man sich eingestehen muss, dass man alt wird. Wenn Sie als Angehöriger oder selbst als Patient das Gefühl haben schlecht zu hören, empfehlen wir dringend einen Termin bei einem Facharzt (HNO), denn dieser ist in der Lage mit entsprechenden Test auch tatsächlich festzustellen, ob eine Einschränkung vorliegt und kann Sie auch entsprechend beraten.
Wie bekomme ich ein Hörgerät vom Arzt verordnet?
Um ein Hörgerät verschrieben zu bekommen, sollten Sie sich im ersten Schritten einen Termin bei Ihrem HNO-Arzt vereinbaren. Dieser entscheidet über den Grad der Hörminderung und stellt Ihnen eine entsprechende Verordnung aus.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Nachdem der Bedarf einer Hörhilfe von einem Facharzt festgestellt wurde, können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrem Sozialversicherungsträger stellen. In Österreich gibt es grundsätzlich 3 Formen:
- Tarifversorgung 1 & 2
- Sonderversorgung
In der Tarifversorgung 1 (einseitig) übernimmt die Krankenkasse bei Neuversorgung € 792,-. In der Tarifversorgung 2 (beidseitige Hörgeräte) übernimmt die Krankenkasse € 1.425,-. Im Zuge der sogenannten Sonderversorgung werden die Zuzahlungsbeträge an die individuelle & persönliche Situation des Hörbehinderten angepasst. Bedingung ist jedoch dafür ie Feststellung einer außergewöhnlichen Hörstörung oder eine zusätzlich bestehende körperliche oder geistige Beeinträchtigung.
Zudem gibt es eine Sonderreglung für Menschen, die noch im Berufsleben stehen. Diese erhalten nämlich bis zu € 3.780,- für einer binaurale (beidseitige) Versorgung. Diese wird jedoch nicht von der Sozialversicherung, sondern in diesem Fall von der Pensionsversichungersanstalt zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel, erwerbstätige Menschen länger im Berufsleben zu erhalten.
Zudem können Sie sich auf Kosten der Krankenkasse alle 5 bzw. 6 Jahre ein neues Hörgerät verschreiben lassen. Die Kosten werden auch hier wieder lt. aktuell gültigem Tarif übernommen.
Hörgeräte leasen oder finanzieren
Da die Anschaffung von Hörgeräten häufig ein kostspieliges Unterfangen darstellt, dass Sie oder Ihre Angehörigen durchaus in finanzielle Bedrängnis bringen kann, gibt es auch hier, ähnlich wie bei Autos, oder anderen größeren Wirtschaftsgütern, sogenannte Finanzierungsangebote mittels Leasing oder Kredit. Auf Grund der aktuellen Niedrigzinsphase, kann eine Finanzierung mittels Leasing oder Kredit durchaus spannend sein. Unser Tipp an der Stelle: Vergleichen Sie unbedingt den Effektivzinssatz der unterschiedlichen Kreditangebote – beispielsweise auf sofortkredit-oesterreich.at. Häufig bieten Banken online günstigere Konditionen an, als es der Hörgeräte-Akustiker vor Ort überhaupt anbieten kann.
Übernahme von Zusatzkosten durch die Sozialversicherung
Neben der Unterstützung in der Anschaffung, übernimmt die Sozialversicherung auch eine jährliche Überprüfung und Kontrolle der Funktionssicherheit. Dabei wird das Gerät gereinigt und auch die Funktionsweise kontrolliert. Zudem werden sogenannte Nacheinstellungen im Bereich der Frequenz, Lautstärke und Dynamik ebenfalls jährlich nachjustiert.
Ebenfalls übernommen werden Reparaturen, also Schäden am Gerät, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Nun lässt sich bekanntlich darüber streiten, wo grobe Fahrlässigkeit anfängt und wo sie aufhört. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass der Schaden lediglich in der Höhe der Tarifgeräteversorgung übernommen wird und nicht in der gesamten Höhe. Haben Sie sich also beim Kauf für ein hochwertiges Hörgerät entschieden, welches teurer als das Tarifgerät war, so tragen Sie auch im Schadensfalls anteilsmäßig diese Kosten. Abhilfe dabei kann eine Hörgeräteversicherung schaffen.
Hörgerätebatterien werden grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen und auch der Batteriewechsel muss selbst durchgeführt werden.
Wo die Sozialversicherung ebenfalls aussteigt, ist der Verlust des Hörgeräts. Gerade bei älteren Menschen kommt es häufig vor, dass das Gerät verloren geht, sie es aber im ersten Moment auch gar noch nicht merken und man das Hörgerät häufig nicht mehr findet. Auch hierbei kann eine Hörgeräteversicherung helfen.
Hörgeräteversicherung – Was müssen Sie wissen?
Wenn Sie überlegen Ihr Hörgerät zu versichern, tun Sie gut daran sich an einen Spezialisten zu wenden. Viele Versicherungsmakler sind sich gar nicht bewusst, dass es Versicherungen für Hörhilfen gibt.
Entscheidend ist neben der Höhe des Selbstbehalts auch die Versicherungssumme. Es macht in der Deckung einen großen Unterschied, ob es sich um einer Neuwertversicherung oder eine Zeitwertversicherung handelt, denn Hörgeräte sind nach einem Jahr in etwa nur noch die Hälfte von ihrem Kaufpreis wert, was dazu führt, dass sogenannte Zeitwertversicherung zwar auf den ersten Blick günstiger erscheinen, Sie jedoch im Schadensfalls keine große Freude haben werden.
Was sollte die Hörgeräteversicherung decken?
- Fahrlässigkeit
- Verlust
- Wasser, Feuchtigkeit bzw. Flüssigkeiten
- von außen, mechanisch einwirkende Ereignisse
Hörgeräteversicherung online berechnen
In Österreich hat sich die Firma fondos Gmbh auf die Versicherung von Hörgeräten und Implantaten spezialisiert. Die können die Versicherungsprämie schnell & einfach online berechnen und die Versicherung direkt online in nur wenigen Minuten abschließen.
Vorteile der Hörgeräteversicherung von fondos
- Neuwertversicherung
- Online Abschluss – auch für Angehörige – in wenigen Minuten möglich
- 6 Jahre Deckung bei Hörgeräten (nach 5 bekommen Sie in der Regel sowieso ein neues Gerät)
Wenn Sie wissen wollen, wie hoch die Versicherungsprämie für Ihre Hörhilfe ist, können Sie das ebenfalls einfach & schnell online berechnen. Beispielhaft haben wir die Prämien für unterschiedliche Hörgeräte & Implantate ausgerechnet. (Angaben ohne Gewähr)
Hörgeräteversicherung – Versicherungsprämien im Vergleich
Hörgeräteversicherung für € 2.000 – Prämie: € 7,00 / Monat
Hörgeräteversicherung für € 2.500 – Prämie: € 7,29 / Monat
Hörgeräteversicherung für € 3.000 – Prämie: € 8,75 / Monat
Hörgeräteversicherung für € 4.000 – Prämie: € 11,67 / Monat
Implantatsversicherung – Versicherungsprämien im Vergleich
Implantat – Neuwert inkl. Zubehör: von € 0,00 – € 7.500,00: € 19,- / Monat
Implantat – Neuwert inkl. Zubehör: von € 7.500,01 – € 10.000,00: € 25,- / Monat
Implantat – Neuwert inkl. Zubehör: von € 10.000,01 – € 12.000,00: € 29,- / Monat
Implantat – Neuwert inkl. Zubehör: von € 12.000,01 – € 14.000,00: € 39,- / Monat